Das revidierte Gewässerschutzgesetz von 2011 verpflichtet die Kantone, die Fischgängigkeit in Schweizer Flüssen und Bächen wiederherzustellen. Die Wiederherstellung der freien Durchwanderbarkeit für Fische an Kraftwerksanlagen wird oft durch den Bau von Fischpässen realisiert. Die Funktionsfähigkeit der neuen oder sanierten Fischaufstiegshilfen muss überprüft werden. Dabei kommen unterschiedliche Methoden zur Anwendung. Eine davon ist eine individuelle Markierung von Fischen mit sogenannten PIT-Tags. 

Die Abkürzung PIT steht für Passive Integrierte Transponder. PIT-Tag sind Glas-ummantelte Minisender. Die Sender besitzen keine Batterie und können dadurch klein und leicht gebaut werden. Es gibt verschiedene Grössenklassen: 12 mm, 23 mm, 32 mm. Jeder Transponder besitzt eine digital codierte Nummer.

Fische können mit den Minisendern individuell ein Leben lang markiert werden. Die Sender werden den Fischen von ausgebildeten Fachpersonen in die Bauchhöhle appliziert. Mittels Antennen im Fluss oder in Fischpässen, oder mittels Hand-Auslesegeräten lassen sich markierte Fische identifizieren. Damit lässt sich das Wanderverhalten der Fische verfolgen und die Funktionalität von Fischpässen überprüfen.

Aktuell laufen im Kanton Bern drei Markierungsstudien mit PIT-Sendern (Stand: November 2019): Wasserkraftwerke Hagneck und Bannwil, Wasserkraftwerk Moutier Gorges de Court. Weitere werden folgen.

Markierte Fische schwimmen in den Gewässern Bielersee, Aare Mühleberg bis Bielersee, Aare unterhalb Bielersee und in der Birs. Es wurden verschiedene Fischarten und Fischgrössen markiert.

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